Lesehilfe für Ihren Vorsorgeausweis
| Bezeichnung auf Vorsorgeausweis | Erklärung |
| Gemeldeter Jahreslohn | Entspricht Ihrem Brutto-Monatslohn x 12 oder 13. |
| Versicherter Jahreslohn Sparen | Entspricht Ihrem gemeldeten Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug (gemäss Ihrem Vorsorgeplan) und ist für die Berechnung Ihrer Altersgutschriften massgebend. |
| Versicherter Jahreslohn Risiko | Dieser Lohn ist die Berechnungsbasis für die Riskioleistungen. |
| Sparbeitrag | Das Sparkapital wird jeden Monat um diesen Betrag erhöht. |
| Zusatzbeitrag | Mit diesem Betrag werden Risikokosten, Verwaltungskosten, Sicherheitsfonds- und Teuerungsbeiträge (und unter Umständen Sanierungsbeiträge) finanziert. Dieser Betrag wird nicht zum Sparkapital addiert. |
| Alterskapital (Hochrechnung mit 2%) | Das Alterskapital wird voraussichtlich diese Höhe erreichen, wenn sich der versicherte Jahreslohn Sparen und die Sparstaffelung bis zur ordentlichen Pensionierung nicht verändern. GEMINI geht dabei von einer jährlichen Verzinsung des Sparkapitals von 2% aus. |
| Altersrente | Das Alterskapital wird bei ordentlicher Pensionierung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz umgewandelt. |
| Leistungen bei Invalidität | Bei einer 100%igen Invalidität wird nach einer im Vorsorgeplan definierten Wartefrist (oder nach Erschöpfung der Taggeldleistungen) diese Jahresrente ausbezahlt. |
| Ehegatten-/ Waisenrente |
Falls bei Ihrem Tod Hinterbliebene vorhanden sind, wird diese Jahresrente ausbezahlt. In Ihrem Vorsorgeplan finden Sie die genauen Bedingungen für Hinterbliebene (z.B. Lebenspartner). |
| Todesfallkapital | Falls keine anspruchsberechtigten Personen für eine Ehegatten-/Waisenrente vorhanden sind, wird dieses Todesfallkapital ausbezahlt. |
| Sparkapital | Entspricht Ihrem aktuell vorhandenen Sparkapital per Berechnungsstichtag. |
| Möglicher Einkauf in die maximalen Altersleistungen | Diesen Betrag können Sie im laufenden Jahr maximal zusätzlich einkaufen, um Ihre Altersleistungen zu erhöhen. Den einbezahlten Betrag können Sie in der Regel im laufenden Jahr in der Steuererklärung von Ihrem Einkommen abziehen. |
| Möglicher Vorbezug für Wohneigentum | Diesen Betrag können Sie maximal beziehen, um selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben oder zu erstellen, eine Hypothek abzuzahlen oder sich an Wohneigentum zu beteiligen (z.B. Wohnbaugenossenschaft). |