Pensionierung

Der Zeitpunkt des Altersrücktritts ist im Rahmenreglement der GEMINI Sammelstiftung und in den Vorsorgeplänen der einzelnen Vorsorgewerke geregelt.

Je nach Vorsorgeplan kann das Sparkapital als Rente oder Kapital bezogen werden. Auch eine Kombination ist möglich. Einen Kapitalbezug müssen Sie der Stiftung mindestens 6 Monate im Voraus melden. Das Formular Kapitaloption finden Sie im Anhang Ihres Vorsorgeplans.

Leistungen aus freiwilligen Einlagen können Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach Einzahlung nicht in Kapitalform beziehen.