Zurück zur Übersicht

Pensionierung

Der Zeitpunkt des Altersrücktritts ist im Rahmenreglement der GEMINI Sammelstiftung und in den Vorsorgeplänen der einzelnen Vorsorgewerke geregelt.

Je nach Vorsorgeplan kann das Sparkapital als Rente oder Kapital bezogen werden. Auch eine Kombination ist möglich. Leistungen aus freiwilligen Einlagen können Sie innerhalb der ersten 3 Jahre nach Einzahlung nicht in Kapitalform beziehen.

Bitte melden Sie die gewünschte Form Ihrer Altersleistung rechtzeitig mit dem Pensionierungsformular an GEMINI.

Die jährliche Rente berechnet sich anhand des Umwandlungssatzes. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist vom Pensionierungsalter abhängig und entspricht einem Prozentsatz des angesparten Kapitals.