Einlagen des Versicherten

Sie können Ihr Sparkapital mit freiwilligen Einlagen erhöhen. Ihr Vorsorgeausweis orientiert Sie über Ihr Einkaufspotenzial.

Sie erhöhen mit freiwilligen Einlagen Ihr Alterskapital und die damit verbundenen Leistungen. Bei Ihrem Tod werden die Einlagen den Hinterbliebenen zusätzlich zum Todesfallkapital ausbezahlt.

Sie sparen Steuern: Freiwillige Einlagen können Sie in der Regel in der Steuererklärung des entsprechenden Jahres vom Einkommen abziehen. Bei einem Kapitalbezug zum Zeitpunkt der Pensionierung profitieren Sie von einem reduzierten Steuersatz. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Steuerbehörde nach den in Ihrem Fall geltenden Regelungen.

Wenn Sie einen Vorbezug für Wohneigentumsförderung (WEF) getätigt haben, können Sie sich erst wieder einkaufen, wenn Sie den Vorbezug komplett zurückbezahlt ahben. Leistungen aus freiwilligen Einlagen dürfen Sie in den ersten 3 Jahren nach der Einzahlung nicht in Kapitalform beziehen.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte das Einkaufsformular.