Austritt

Der Arbeitgeber füllt den ersten Teil des Austrittsformulars aus und übergibt es dem austretenden Versicherten. Dieser füllt den zweiten Teil des Austrittsformulars aus und retourniert es an GEMINI.

Was passiert mit der Freizügigkeitsleistung?

  • Bei einem Austritt wird Ihr allfälliges Sparkapital in Form einer Freizügigkeitsleistung fällig. Wenn Sie zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, überweist GEMINI Ihre Freizügigkeitsleistung an dessen Vorsorgeeinrichtung.
  • Wenn Sie nach dem Austritt nicht mehr einer Pensionskasse beitreten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Fortführung der Altersvorsorge zur Verfügung: Ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank, eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung oder die Überweisung an die Stiftung Auffangeinrichtung (http://www.aeis.ch/)
  • Eine Barauszahlung ist in folgenden Situationen möglich: Sie arbeiten und leben nicht mehr in der Schweiz, Sie machen sich selbstständig oder Ihre Freizügigkeitsleistung ist kleiner als Ihr Jahresbeitrag an die Pensionskasse.

Detaillierte Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Austrittsformular.