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Eintritt
Der Arbeitgeber füllt für neue Versicherte den ersten Teil des Eintrittsformulars aus.
Falls Sie bei einem früheren Arbeitgeber bereits im Rahmen der Beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Austrittsleistung. Ihre bisherige Pensionskasse überweist den Betrag direkt an GEMINI. Dieser Betrag wird Ihrem individuellen Sparkapitalonto gutgeschrieben. Falls Sie noch nie einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehört haben, können Sie mit freiwilligen Einkäufen Ihre Leistungen erhöhen. Für Versicherte aus Grossbritannien gelten spezielle Regeln.
Die Versicherten erhalten vom Arbeitgeber das bereits zur Hälfte ausgefüllte Eintrittsformular. Bitte füllen Sie die Rückseite aus und schicken Sie das Formular an GEMINI zurück.
Melden Sie Ihre/n Konkubinatspartner/in oder Ihre/n eingetragenen Lebenspartner bei der Pensionskasse.